Örtliche Zuständigkeit

Ich kann nur mit der Durchführung einer Amtshandlung beauftragt werden, wenn ich für die Amtshandlung auch örtlich zuständig bin. Zur Orientierung sollen Ihnen die beiden nachfolgenden Tabellen dienen. Im Zweifel können Sie Ihren Auftrag direkt an das für den Schuldner örtlich zuständige Amtsgericht, Verteilungsstelle für Gerichtsvollzieheraufträge, übersenden.

Ich bin für folgende Amtshandlungen zuständig. Nebentätigkeiten (z.B. §755 und §802l ZPO) sind nicht aufgeführt, da diese nur in Verbindung mit Amtshandlungen beauftragt werden können (siehe auch Auftrag).

Amtshandlung Örtliche Zuständig orientiert sich an
Zustellung Anschrift des Zustellungsempfängers
Pfändung Ort der Pfändung
Vermögensauskunft Wohnsitz des Schuldners bei natürlichen Personen
Geschäftssitz des Schuldners bei juristischen Personen
Räumung Ort der Räumung
Herausgabe/Wegnahme Ort der Herausgabe/Wegnahme
Beseitigung von Widerstand Ort der Beseitigung des Widerstandes
Verhaftung Ort der Verhaftung bzw.
Wohnsitz des Schuldners bei natürlichen Personen
Geschäftssitz des Schuldners bei juristischen Personen

Ich bin nur für folgende Straßen zuständig.

Straße Haus-Nr.
von
Haus-Nr.
bis
Berlin
PLZ
Am Volkspark 15 23 10715
Babelsberger Str. alle 10715
Badensche Str. 10 49 10715
Bamberger Str. 22 30 10779
Berliner Str. 1 9 10715
147 167 10715
Bernhardstr. alle 10715
Bruchsaler Str. alle 10715
Bundesallee 41 60 10715
155 179 10715
180 191 10717
Bundesplatz 11 18 10715
Durlacher Str. alle 10715
Güntzelstr. 1 18 10717
48 67 10717
Helmstedter Str. 7 27 10717
Jenaer Str. 5 26 10717
Kufsteiner Str. 2 68, 76 10825
Prinzregentenstr. 9 19 10717
20 79 10715
80 90 10717
Prinzregentenstr. 10717
Tharandter Str. alle 10717
Tübinger Str. alle 10715
Volksparksteg alle 10715
Waghäuseler Str. alle 10715
Wexstr. 15 40 10715