{"id":10,"date":"2015-09-04T20:52:40","date_gmt":"2015-09-04T20:52:40","guid":{"rendered":"http:\/\/ogvschloeffel.de\/?page_id=10"},"modified":"2022-08-07T08:15:58","modified_gmt":"2022-08-07T08:15:58","slug":"berufsbild-gerichtsvollzieher","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/ogvschloeffel.de\/?page_id=10","title":{"rendered":"Berufsbild Gerichtsvollzieher"},"content":{"rendered":"<p>Der Gerichtsvollzieher (kurz: GV) ist ein Beamter mit der Aufgabe, Urteile und andere Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollstrecken und Schriftst\u00fccke zuzustellen.<br \/>\nPrim\u00e4re Aufgabe des Gerichtsvollziehers ist die Beitreibung titulierter Geldforderungen. Hierf\u00fcr gibt es verschiedene M\u00f6glichkeiten die in \u00a7753 ZPO in Verbindung mit \u00a7802a ZPO benannt sind. Grds. hat der GV auf eine g\u00fctliche Einigung gem. \u00a7802b ZPO hinzuwirken (Zahlung, ggf. mit Einverst\u00e4ndnis des Gl\u00e4ubigers, oder auch Einzug von Ratenzahlungen, vgl. \u00a7802b ZPO). Der Gerichtsvollzieher kann auch in das bewegliche Verm\u00f6gen \u2012 z. B. Bargeld, Kraftfahrzeuge, Schmuck \u2012 pf\u00e4nden (Beschlagnahme). Allerdings hat er sich an die allgemeinen Pf\u00e4ndungsregelungen, insb. an das die Pf\u00e4ndungsverbote (\u00a7\u00a7811 ff. ZPO) zu halten. Nach \u00a7802a ZPO in Verbindung mit \u00a7807 ZPO kann der GV nach einer erfolglosen \u2013 in der Amtssprache \u201efruchtlosen\u201c \u2013 Pf\u00e4ndung dem Schuldner sofort die Verm\u00f6gensauskunft nach \u00a7802c oder \u00a7802d ZPO (fr\u00fcher: Offenbarungseid) abnehmen. Die Notwendigkeit einer vorherigen fruchtlosen Pf\u00e4ndung ist aufgrund des Gesetzes zur Reform der Sachaufkl\u00e4rung in der Zwangsvollstreckung seit dem 1. Januar 2013 nicht mehr gegeben. Vielmehr kann nach \u00a7802 a ZPO in Verbindung mit \u00a7802c ZPO der Gl\u00e4ubiger eine isolierte Antragstellung zur Abgabe der Verm\u00f6gensauskunft durch den Schuldner gestellt werden. Bei dieser Verm\u00f6gensauskunft muss \u00fcber das Verm\u00f6gen des Schuldners ein Verzeichnis erstellt werden und der Schuldner hat sodann die Richtigkeit an Eides statt versichern. Mit der Abgabe der Erkl\u00e4rung des Schuldners wird dieser dann f\u00fcr zwei Jahre in das neue Schuldnerverzeichnis des jeweiligen Zentralen Vollstreckungsgerichts des jeweiligen Landes (ZenVG) eingetragen.<\/p>\n<p>Kommt der Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe der Verm\u00f6gensauskunft nicht nach oder ist bei einer Vollstreckung in die dort aufgef\u00fchrten Verm\u00f6gensgegenst\u00e4nde eine vollst\u00e4ndige Befriedigung des Gl\u00e4ubigers voraussichtlich nicht zu erwarten, so darf der Gerichtsvollzieher gem. \u00a7802l ZPO bei den zust\u00e4ndigen Stellen \u00fcber den Schuldner folgende Informationen abrufen:<br \/>\nArbeitgeber, zugelassene Kraftfahrzeuge, Bankkonten<br \/>\nDie Erhebung oder das Ersuchen ist jedoch nur zul\u00e4ssig, soweit dies zur Vollstreckung erforderlich ist.<\/p>\n<p>Zu den weiteren Aufgaben des Gerichtsvollzieher geh\u00f6ren unter anderem die Zwangsr\u00e4umung von Wohnungen und Grundst\u00fccken, die Austauschpf\u00e4ndung, die Verhaftung, die Beseitigung von Widerstand, die Vollstreckung von Herausgabeanspr\u00fcchen und die f\u00f6rmliche Zustellung amtlicher und nicht amtlicher Schriftst\u00fccke (sog. Willenserkl\u00e4rungen).<\/p>\n<p>Gepf\u00e4ndete Gegenst\u00e4nde kennzeichnete der Gerichtsvollzieher mit einem (aufgeklebten) Pfandsiegel, den sogenannten \u201eKuckuck\u201c. Fr\u00fcher zeigte dieses ein Staatssiegel aufgedruckt (in Preu\u00dfen: Adler); heute sind auf einem Pfandsiegel nur noch die Bezeichnung \u201ePfandsiegel\u201c und der Name des Amtsgerichts angegeben, dem der Gerichtsvollzieher angeh\u00f6rt. Das unberechtigte Entfernen eines derartigen Siegels ist gem\u00e4\u00df \u00a7136 Abs. 2 StGB als Siegelbruch strafbar.<\/p>\n<p>Der Gerichtsvollzieher geh\u00f6rt zu den Organen der Rechtspflege und wird in einem ihm zugewiesenen Amtsbezirk t\u00e4tig. Als Beamter erh\u00e4lt er sein Gehalt durch das jeweilige Bundesland. Zus\u00e4tzlich steht ihm ein Teil der eingenommenen Geb\u00fchren als Verg\u00fctung als auch als Entsch\u00e4digung f\u00fcr die Unterhaltung eines Gesch\u00e4ftszimmers und die Bezahlung eigener Angestellter zu. Da er aufgrund eines Titels handelt, besteht ein \u00f6ffentlich-rechtliches Schuldverh\u00e4ltnis zwischen ihm und dem Gl\u00e4ubiger der Forderung. Er handelt hoheitlich als Amtswalter. Rechtsgrundlage der T\u00e4tigkeit als Gerichtsvollzieher sind die Gerichtsvollzieherverordnung des jeweiligen Bundeslandes und die Gesch\u00e4ftsanweisung f\u00fcr Gerichtsvollzieher. Hinsichtlich seiner T\u00e4tigkeiten sind die Vorschriften der Zivilprozessordnung einschl\u00e4gig. Zur Durchsetzung seiner Befugnisse kann er unmittelbaren Zwang bis hin zur Zwangsr\u00e4umung und Verhaftung gegen die Schuldner einsetzen, dabei kann er sich im Wege der Amtshilfe der Polizei bedienen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Gerichtsvollzieher (kurz: GV) ist ein Beamter mit der Aufgabe, Urteile und andere Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollstrecken und Schriftst\u00fccke zuzustellen. Prim\u00e4re Aufgabe des Gerichtsvollziehers ist die Beitreibung titulierter Geldforderungen. 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